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   BFH, 21.10.2010 - VIII B 107/09   

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https://dejure.org/2010,11567
BFH, 21.10.2010 - VIII B 107/09 (https://dejure.org/2010,11567)
BFH, Entscheidung vom 21.10.2010 - VIII B 107/09 (https://dejure.org/2010,11567)
BFH, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - VIII B 107/09 (https://dejure.org/2010,11567)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Keine Revisionszulassung wegen Divergenz bei abweichenden Sachverhalten - Regelmäßig kein Verfahrensmangel wegen unterlassener Beteiligtenvernehmung

  • openjur.de

    Keine Revisionszulassung wegen Divergenz bei abweichenden Sachverhalten; Regelmäßig kein Verfahrensmangel wegen unterlassener Beteiligtenvernehmung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 82, ZPO § 450, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, ZPO §§ 450 ff
    Keine Revisionszulassung wegen Divergenz bei abweichenden Sachverhalten - Regelmäßig kein Verfahrensmangel wegen unterlassener Beteiligtenvernehmung

  • Bundesfinanzhof

    Keine Revisionszulassung wegen Divergenz bei abweichenden Sachverhalten - Regelmäßig kein Verfahrensmangel wegen unterlassener Beteiligtenvernehmung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 82 FGO, § 450 ZPO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Keine Revisionszulassung wegen Divergenz bei abweichenden Sachverhalten - Regelmäßig kein Verfahrensmangel wegen unterlassener Beteiligtenvernehmung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 82 FGO, § 450 ZPO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Keine Revisionszulassung wegen Divergenz bei abweichenden Sachverhalten - Regelmäßig kein Verfahrensmangel wegen unterlassener Beteiligtenvernehmung

  • rewis.io

    Keine Revisionszulassung wegen Divergenz bei abweichenden Sachverhalten - Regelmäßig kein Verfahrensmangel wegen unterlassener Beteiligtenvernehmung

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Revisionszulassung wegen Divergenz bei abweichenden Sachverhalten - Regelmäßig kein Verfahrensmangel wegen unterlassener Beteiligtenvernehmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Verfahrensmangel wegen einer unterlassenen Beteiligtenvernehmung des Gerichts

  • datenbank.nwb.de

    Bei abweichendem Sachverhalt liegt keine die Revisionszulassung gebietende Divergenz vor; unterlassene Beteiligtenvernehmung kein Verfahrensmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 28.02.2001 - I R 12/00

    GmbH als Treuhänderin für ihre Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 21.10.2010 - VIII B 107/09
    Diese Voraussetzungen sind im Streitfall im Hinblick auf das von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) herangezogene BFH-Urteil vom 28. Februar 2001 I R 12/00 (BFHE 194, 320, BStBl II 2001, 468) nicht erfüllt.

    Auch im Übrigen ist nicht ersichtlich, dass das FG im angefochtenen Urteil von der BFH-Entscheidung in BFHE 194, 320, BStBl II 2001, 468 in einem entscheidungserheblichen Punkt abgewichen wäre.

  • BFH, 23.06.2003 - IX B 119/02

    NZB - Ermessensentscheidung

    Auszug aus BFH, 21.10.2010 - VIII B 107/09
    Die Rüge falscher materieller Rechtsanwendung führt aber grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. April 2003 VIII B 260/02, BFH/NV 2003, 1336; vom 23. Juni 2003 IX B 119/02, BFH/NV 2003, 1289).
  • BFH, 28.04.2003 - VIII B 260/02

    NZB: fehlerhafte Rechtsanwendung

    Auszug aus BFH, 21.10.2010 - VIII B 107/09
    Die Rüge falscher materieller Rechtsanwendung führt aber grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. April 2003 VIII B 260/02, BFH/NV 2003, 1336; vom 23. Juni 2003 IX B 119/02, BFH/NV 2003, 1289).
  • BFH, 28.11.2008 - VIII B 228/07

    Nichtprotokollierung eines Antrags auf Beteiligtenvernehmung und Mitwirkung eines

    Auszug aus BFH, 21.10.2010 - VIII B 107/09
    Es ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, welche über den schriftlichen Sachvortrag hinausgehenden entscheidungserheblichen Tatsachen sich durch eine Vernehmung des Klägers voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern diese gegebenenfalls zu einer anderen Entscheidung des FG hätten führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 28. November 2008 VIII B 228/07, www.Bundesfinanzhof.de).
  • BFH, 19.07.2005 - X B 30/05

    Verletzung des Rechts auf Gehör; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 21.10.2010 - VIII B 107/09
    Zudem ist eine Beteiligtenvernehmung regelmäßig kein sich aufdrängendes Beweismittel, weil ein Beteiligter ohnehin im Verfahren alle ihm bekannten Umstände darlegen kann und sie im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht auch darzulegen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 2005 X B 30/05, BFH/NV 2005, 1861; vom 7. Juli 2008 VIII B 106/07, BFH/NV 2008, 2028, m.w.N.).
  • BFH, 07.07.2008 - VIII B 106/07

    Erfüllung der Mitwirkungspflicht durch Stellung von im Ausland ansässigen Zeugen

    Auszug aus BFH, 21.10.2010 - VIII B 107/09
    Zudem ist eine Beteiligtenvernehmung regelmäßig kein sich aufdrängendes Beweismittel, weil ein Beteiligter ohnehin im Verfahren alle ihm bekannten Umstände darlegen kann und sie im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht auch darzulegen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 2005 X B 30/05, BFH/NV 2005, 1861; vom 7. Juli 2008 VIII B 106/07, BFH/NV 2008, 2028, m.w.N.).
  • BFH, 19.10.2007 - IV B 163/06

    Sonderbetriebsvermögen II bei der Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 21.10.2010 - VIII B 107/09
    Eine Zulassung wegen Divergenz setzt insbesondere voraus, dass das FG von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, das über dieselbe Rechtsfrage entschieden hat, die abweichend beantwortete Rechtsfrage für beide Entscheidungen rechtserheblich war und die Entscheidungen zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind (BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2007 IV B 163/06, BFH/NV 2008, 212).
  • BFH, 15.05.2012 - VI B 111/11

    Trennungsbedingte Umgangskosten des barunterhaltspflichtigen Elternteils sind

    Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dabei dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (z.B. BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2010 VIII B 107/09, BFH/NV 2011, 282).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2015 - L 19 AS 1475/14

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

    Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (BFH Beschlüsse vom 21.10.2010 - VIII B 107/09 = BFH/NV 2011, 282 und 12.10.2011-III B 56/11).
  • BFH, 12.10.2011 - III B 56/11

    Divergenz nur bei Entscheidungen zu gleicher Rechtsfrage und vergleichbaren

    Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dabei dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Oktober 2010 VIII B 107/09, BFH/NV 2011, 282).
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